Zum 1. Mai 2002 trat in Deutschland das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. In diesem Gesetz enthalten ist die Forderung für eine Barrierefreie Informationstechnik. Die technischen Richtlinien für dieses Gesetz wurden von der Bundesregierung in eine Rechtsverordnung gefasst, die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) vom 17. Juli 2002.
Inhalt dieser Rechtsverordnung sind die Zugangsrichtlinien für Webinhalte des W3C-Consortiums. Das World Wide Web Consortium ist die höchste "Instanz" für Entwicklungen im Internet.
In der BITV werden technische Anforderungen und Bedingungen nach Prioritäten für Webinhalte formuliert, die die Nutzbarkeit des Internets für jeden Menschen möglich machen.
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung als PDF-Datei [56 KB]